Württembergische Landessynode
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Mit der Einführung einer gewählten Landessynode 1869 gewann die evangelische Landeskirche erheblich an Selbstverwaltungskompetenzen hinzu. Die Akten ihrer Arbeit geben Einblick in das kirchliche Leben, auch in die Wechselwirkungen zum Zeitkontext. Die Bände sind in Protokolle und Beilagen unterteilt. Die Beilagen beziehen sich auf Sitzungen des Kirchenparlaments, bieten aber auch größere Textsegmente wie Rechenschaftsberichte oder Regularien zur Kirchenordnung. Der Endpunkt 1919 markiert das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments.
Die Bände sind chronologisch und formal geordnet.
Die digitale Präsentation liegt noch nicht vor.